Es gibt im wissenschaftlichen Diskurs über Jugendgefängnisse einen so offensichtlichen wie anerkannten und bis heute als unauflösbar geltenden Widerspruch, der sich in der eher rhetorisch anmutenden Frage einfangen lässt, wie denn eigentlich »Erziehung zu Freiheit in Unfreiheit, wie [...] Befähigung zu Gewaltlosigkeit in einer von Gewalt geprägten Umgebung möglich« sein sollen (Neubacher 2021:166). Auch wenn diese Frage im akademischen Diskurs zunächst an Gefängnisforschende und Vollzugspraktikerinnen gerichtet ist, stellt sie sich gleichzeitig im Lebensalltag jener jungen Menschen, die in Jugendgefängnissen inhaftiert sind. Das Gefängnis ist für sie ein Lebensraum auf Zeit und gleicht tatsächlich einem multiplen Spannungsfeld, das sich zwischen Erziehung und Strafe, Resozialisierung und Freiheitsentzug, Gewaltprävention und faktischer Gewalt verorten lässt. Im Gefängnis, diesem Ort »ohne Entkommen« (Bereswill 2017:481), bleibt den Inhaftierten in ihren sozialen Begegnungen untereinander, wie Paul es im Eingangszitat formuliert, oft lediglich die Wahl zwischen gleichermaßen fragwürdigen Optionen. Im Eingeschlossensein sowie unter Bedingungen einer zeiträumlichen Enge und einem künstlich hergestelltem Mangel an Ressourcen nimmt der Ort für die Inhaftierten dilemmatische Züge an.
»Wer niemals verhaftet wurde, nie im Gefängnis war, kann das nicht verstehen. Alles ist durcheinander, es ist wie eine Störung (This is likeDisturbia‹), wie eine andere Welt.«
Andrij, inhaftiert im Schweizer Gefängnis Thorberg. In: Thorberg, Dokumentarfilm von Dieter Fahrer, Schweiz, 2012.
Seit der Eröffnung des ersten deutschen Jugendgefängnisses 1912 in Wittlich an der Mosel werden in dem explizit auf junge Menschen ausgerichteten Strafvollzug staatlicherseits die oben erwähnten Widersprüchlichkeiten nicht nur hergestellt und in Kauf genommen, sondern kontinuierlich auch unterschiedliche wissenschaftliche Disziplinen involviert, interessiert und herausgefordert. Dieses sich involvieren lassen, das ebenso auf die vorliegende Arbeit zutrifft, liegt auch an der Genese des Ortes: Die Einführung des Erziehungsparadigmas in den Strafvollzug an jungen Menschen verlieh den Jugendgefängnissen von Anfang an einen eher experimentellen Charakter. Bei der Umsetzung des gesellschaftlich gewünschten Resozialisierungsauftrags setzt die Institution auf wissenschaftlich-evaluative Rückendeckung und ist zur Fortentwicklung auf den Input der wissenschaftlichen Disziplinen angewiesen. Die zentrale Frage des »Sozialversuchs« Resozialisierung (Ramsbrock 2020), zu deren Beantwortung sich der Vollzug u.a. mit den Erziehungswissenschaften, der Psychologie und der Kriminologie verbündet, lautet paraphrasiert bis heute, wie eine Transformation straffällig gewordener junger Menschen in nützliche Staatsbürgerinnen gelingen kann.
Bis heute hat die Frage nach den Möglichkeiten einer gelingenden Resozialisierung devianter junger Menschen nicht an Relevanz verloren. Gleichzeitig steht der Freiheitsentzug als ultima ratio, also als ein letztes Mittel, das der Staat qua der ihm übertragenen Gewalt anwenden kann, um Verstöße gegen das geltende Gesetz zu strafen und Straftäterinnen gleichzeitig zu resozialisieren, immer wieder zur Disposition. In der niedrigen Erfolgsquote – lediglich rund 20–30 Prozent der jungen Inhaftierten werden in der Statistik als Entlassene geführt, die nicht wieder straffällig und verurteilt werden (Neubacher und Schmidt 2018) – sehen sich Anhängerinnen einer eher abolitionistischen Haltung regelmäßig darin bestärkt, dass jedenfalls das Gefängnis selbst nicht die Antwort auf die Herausforderungen von jugendlicher Devianz und Resozialisierung ist (Cornel 1984). Dennoch wird an der Idee des Gefängnisses festgehalten, auch wenn es sich dabei, wie der französische Philosoph Michel Foucault anmerkt, um eine »verabscheuungswürdige Lösung« handeln mag, »um die man nicht herumkommt« (Foucault 1994:296).
Was einen Ort, an dem Menschen ihrer Freiheit beraubt sind, ausmacht, wird in den Eingangszitaten von Paul und Andrij deutlich: das Gefängnis ist eine andere Welt – ein ›Disturbia‹, ein gestörter Ort, dessen innere Beschaffenheit sich nur schwer an Außenstehende vermitteln lässt. Dieser in den Zitaten markierte Blackbox-Charakter geschlossener Institutionen lässt sich weitgehend in allen Interviews mit in Jugendgefängnissen inhaftierten jungen Männern erkennen, deren Auskünfte aus ihrem von außen nicht einsehbaren Alltag in einer freiheitsentziehenden Institution die vor-liegende Untersuchung möglich machten. Gerade für junge Inhaftierte wie sie stellt ein Gefängnisaufenthalt nachvollziehbar eine Störung dar, einen »existenziellen Einschnitt in eine Biografie im Werden« (Bereswill 2015:340). Die Haft unterbricht nicht nur in Freiheit begonnene adoleszente Entwicklungen. Die räumliche und soziale Enge sowie die im geschlossenen Setting des Gefängnisses künstlich hergestellte Mangelwirtschaft« (Walter 2011) schränken zudem den gewohnten Lebenswandel massiv ein. Ohne Zweifel lassen sich Jugendgefängnisse in die Liste gesellschaftlicher Disturbias einreihen.
Aus biografischer Perspektive trifft eine Gefängnisstrafe junge Menschen in einer für den Lebenslauf bedeutsamen Phase. Diejenigen, die hier inhaftiert sind, befinden sich in der Adoleszenz und damit in einer – aus entwicklungspsychologischer wie pädagogischer Perspektive betrachteten – Phase des Umbruchs zwischen Kind sein und er-wachsen werden. Ausgeprägter noch als Gefängnisse für Erwachsene sind Strafvollzugsanstalten für Jugendliche und Heranwachsende deshalb Orte des Übergangs. Diesen Übergangscharakter der spezifischen Lebensphase nutzt die Institution – getragen von dem Gedanken der Erziehbarkeit junger Menschen – zur Transformation von Persönlichkeit. Es geht um Um-Formung und Um-Gestaltung begonnener Lebensläufe. Unter dem Paradigma der Resozialisierung werden im Gefängnis also im besten Fall vielfältige Bewegungen angestoßen, die zu Veränderungs- oder Entwicklungsprozessen führen bzw. Veränderungen solcher Art produzieren sollen. Demgegenüber sind die sozialen Beziehungen der Inhaftierten untereinander überwiegend gewaltförmig. Aber obwohl außer Frage steht, dass der Jugendstrafvollzug, der junge Menschen für einen gewissen Zeitraum ihrer Freiheit beraubt und damit ihre Handlungs- und Kommunikationsmöglichkeiten als Teil von Strafe massiv einschränkt, einen Ort formt, an dem gewaltförmige Interaktionen an der Tagesordnung sind, ist die institutionelle Erwartung an die Inhaftierten eine andere. Die Haft soll sie im Gegenteil dazu befähigen, nach der Entlassung gewalt- und straftatfrei zu leben.
Die vielfältigen Dilemmata, mit denen sich die Inhaftierten in der Geschlossenheit des Ortes durch die Bedingungen von Enge und Mangel konfrontiert sehen, sorgen im Gefängnis für anhaltende Unruhe. Sie sind unter den Inhaftierten steter Anlass für verschiedene Formen von Bearbeitung und fordern immer wieder Aktivitäten und Bewältigungsbemühungen heraus. In der vorliegenden Untersuchung interessieren aber weniger die konkreten Handlungen der Inhaftierten und deren offensichtliche Ergebnisse in Form von z.B. Gewaltausübung oder Gewaltbeziehungen; ebenso wenig das nachweisliche Misslingen der gesellschaftlich erwünschten Transformation der jungen Menschen zu straffrei nach der Haft lebenden Bürgerinnen und Bürgern, wie es sich in den hohen Rückfallquoten junger Inhaftierter ablesen lässt. Über die bekannten Dilemmata von Strafe/Erziehung und Umerziehung zur Gewaltlosigkeit in gewalttätiger Kulisse hinausgehend versucht diese Arbeit vielmehr, das Gefängnis mikroskopischer als dilemmatischen Ort darzustellen, der mehr produziert als brachiale Gewalt. Mich interessieren die subtile Produktivität und die latente Wirksamkeit des Ortes, seine weniger intentionalen und nicht offensichtlichen Spannungen und Dynamiken. Diese Spannungen und Dynamiken versuche ich zunächst allgemein und unspezifisch mit dem offenen Begriff der Bewegung zu greifen. Ich nähere mich dem Gegenstand über die offen gehaltene Frage ›Was und wer bewegt sich in der Blackbox Jugendstrafvollzug und wohin?‹
Die vorliegende Untersuchung nimmt den Jugendstrafvollzug also als einen für die Inhaftierten dilemmatischen Ort in den Blick, an dem die jungen Inhaftierten innerhalb der künstlich hergestellten Zwangsgemeinschaft nicht nur gegenüber der Institution regelmäßig in eine Zwickmühle geraten, sondern ebenso oder mehr noch in der ›Welt unter den Häftlingen‹, wo sie in einer Art von subkulturellem »Soziotop« (Walter 2022:241) unter sich sind. ›Die Welt unter den Häftlingen‹ ist ein Ausdruck von Paul, 23, einem der für diese Untersuchung interviewten Inhaftierten. Er beschreibt die Welt, in der die Inhaftierten unter sich sind, als eine »ganz andere als die Welt mit den Beamten [...]. Und ich glaube, daran wird sich auch niemals etwas ändern. [...] Das ist einfach so.« Paul ist nicht sein richtiger Name.
Den Inhaftierten in der geschlossenen Situation des Strafvollzugs geht es wie anderen in einem Dilemma gefangenen Menschen auch: Sie sind gezwungen, sich in einer quasi ausweglosen Situation ohne Rückgriff auf Parameter wie ›richtig‹ oder ›falsch‹ auf die Suche nach einer möglichst wenig Schaden anrichtenden Handlungsmöglichkeit zu machen. Auf welchem Weg auch immer die Inhaftierten versuchen, einer Zwickmühle – wie etwa zwischen dem institutionellen Teil der Strafanstalt und dem binnenweltlichen Haftalltag unter den Inhaftierten – zu entkommen, sie haben meist nur die Möglichkeit, sich zwischen zwei Übeln für das kleinere (Boltanski 2007:426) zu entscheiden. Im geschlossenen Setting des Gefängnisses erscheinen viele Handlungsentwürfe tendenziell als unbefriedigende Optionen. Die Frage, was und wer sich im Jugendstrafvollzug wohin bewegt, nimmt entsprechend auch die vielfältigen Denk- und Imaginationsbewegungen in den Blick, die nötig sind, um im Dilemma zu unumgänglichen Handlungsentwürfen und Bedeutungsgenerierungen zu kommen. Mit der oben formulierten Fragestellung verbindet sich also das Interesse, herauszufinden, inwiefern es in der Blackbox der Inhaftierten zu institutionell nicht intendierten Bewegungen kommt.
Literatur
Bereswill, Mechthild (2017). Wie es so ist, wenn man hinter meterhohen Mauern lebt. In: Leithner, Ulrich – Hrsg. (2017). Corpus Intra Muros. Bielefeld: transcript.
Bereswill, Machthild (2015). Zwischen autoritärer Zumutung und Entwicklungsversprechen – Der Freiheitsentzug als tief greifende Konflikterfahrung. In: Schweder, Marcel – Hrsg. Handbuch Jugendstrafvollzug. Weinheim und Basel: Beltz Juventa. S.339–351.
Boltanski, Luc [2004] (2007). Soziologie der Abtreibung. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Cornel, Heinz (1984). Geschichte des Jugendstrafvollzugs. Ein Plädoyer
für seine Abschaffung. Weinheim, Basel: Beltz.
Foucault, Michel [1975] (1994). Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Neubacher, Frank (2020). (2021). Befähigung zur Gewaltlosigkeit? – Die Gewaltprobleme des Jugendstrafvollzugs. In: Kaplan, A. und Roos, S. – Hrsg. (2021). Delinquenz bei jungen Menschen. Wiesbaden: Springer. S.165–177.
Neubacher, Frank und Schmidt, Holger (2018). Von punitiven Tendenzen, knappen Behandlungsressourcen und der Schwierigkeit, dem Einzelnen gerecht zu werden: Neuere Forschungsbefunde zum Jugendstrafvollzug. In: Dollinger, Bernd / Schmidt-Semisch, Henning – Hrsg. (2018). Handbuch Jugendkriminalität. Interdisziplinäre Perspektiven. Wiesbaden: Springer. S.767–786.
Ramsbrock, Annelie (2020). Die geschlossene Gesellschaft. Das Gefängnis als Sozialversuch – eine bundesdeutsche Geschichte. Frankfurt am Main: Fischer.
Walter, Joachim (2022). Das ›Soziotop‹ Jugendstrafanstalt und seine Subkultur. In: DVJJ – Hrsg. (2022). Jugend, Recht und Öffentlichkeit – Selbstbilder, Fremdbilder, Zerrbilder. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg.

264 Seiten | 49,00 Euro
transcript Verlag Bielefeld 2026
ISBN: 978-3-8376-8158-1